July 10, 2014
Der Beschluss zur Berliner Open-Access-Strategie vom 22. Mai 2014.

Am 22. Mai 2014 beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus, eine Open-Access-Strategie für Berlin zu entwickeln. Eigentlich hatte man sich im Anschluss in der Hochschulstadt Berlin ein größeres Echo und vielleicht auch ein paar rege Diskussionen in der lokalen Wissenschaftswelt erhofft. Bisher jedoch blieb es vergleichsweise still. Im dbv-Newsletter vom 30. Juni (Nr. 25 / 2014) fand sich eine knappe Erwähnung. Heinz Pampel bloggte im Juni auf Wisspub.net etwas ausführlicher dazu und generierte immerhin eine Reihe von Tweets. Martin Delius von Piratenfraktion, die die treibende Kraft hinter den jüngsten Entwicklungen um Open Access in Berlin, stellte im Blog der Fraktion eine Materialsammlung zusammen.

Da der Volltext des Beschlusses bisher offenbar nur in der offiziellen Drucksache (17/1655) in einer eher sperrigen PDF-Datei vorliegt, wollen wir ihn hier noch einmal dokumentieren. Wir hoffen natürlich, dass dieser wissenschaftspolitisch durchaus relevante Beschluss so noch ein wenig intensiver rezipiert wird.  

(red., 10.07.2014)

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Gemäß Beschlussprotokoll über die 48. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 22. Mai 2014 hat das Abgeordnetenhaus folgenden Beschluss gefasst:

Open-Access-Strategie für Berlin: wissenschaftliche Publikationen für jedermann zugänglich und nutzbar machen

Der Senat wird aufgefordert, eine Open-Access-Strategie für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Forschungsresultate, die an den Berliner Hochschulen und Forschungseinrichtungen entstehen, zu formulieren. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:

  1. Zur Förderung der bestehenden Aktivitäten sollte ein „Open-Access-Netzwerk“ aus Vertretern der wissenschaftlichen Einrichtungen geschaffen werden. Zur Unterstützung des „Open-Access-Netzwerkes“ und zur Umsetzung der Open-Access-Strategie wird ein Open-Access-Büro eingerichtet. Dieses Gremium sollte die Zusammenarbeit bei der Umsetzung von Open Access in Berlin sicherstellen und Synergien fördern.

  2. Die wissenschaftlichen Einrichtungen in Berlin werden aufgefordert, eigene Open-Access-Strategien zu erarbeiten, um sicherzustellen, dass wissenschaftliche Publikationen und andere digitale Objekte wie z.B. Forschungsdaten oder wissenschaftliche Software, die im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit entstehen, für jedermann zugänglich und nachnutzbar gemacht werden.

  3. Die Vernetzung der bestehenden Repositorien (Volltextdatenbanken) für wissenschaftliche Publikationen wird vorangetrieben. Unter Einbeziehung des zu schaffenden „Open-Access-Netzwerkes“ soll ein Berliner „Open-Access-Portal“ geprüft werden, das die Open-Access-Inhalte der wissenschaftlichen Einrichtungen aggregiert, damit ein zentraler Zugang zu den verteilten Open-Access-Inhalten geschaffen wird, der Zugang und die Nachnutzung der Inhalte auch in internationalen Open-Access-Suchdiensten sicherstellt. Es soll geprüft werden, wie Institutionen, die bisher keine Open-Access-Infrastrukturen (z.B. Repositorien) betreiben, durch kooperative Angebote unterstützt werden können.

  4. Neben neuen Publikationen und Forschungsdaten soll geprüft werden, ob auch ältere, verfügbare digitale Werke aus Fachzeitschriften, Büchern, Studien, Public-Domain-Daten, copyrightfreie Werke usw. Eingang in die Repositorien finden können.

  5. Der Einfluss des Landes auf Hochschulen und mitfanzierte Forschungsinstitutionen sollte bei der Förderung von Open Access genutzt werden, beispielsweise durch die Verankerung von Open Access in den Hochschulverträgen.

  6. Es sind Anreize für Open Access zu schaffen, beispielsweise als Bedingungen bei Forschungsförderungen aus Landesmitteln (entsprechend der Verankerung von Open Access in HORIZON 2020).

  7. Bei der Erarbeitung der Open-Access-Strategie sind sowohl der „grüne Weg“, als auch der „goldene Weg“ zu berücksichtigen.

  8. Es soll geprüft werden, welche technischen und infrastrukturellen Herausforderungen sich bei der Verwirklichung einer berlinweiten Open-Access-Strategie ergeben.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2014 zu berichten.

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